Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Angaben und Hinweise

Prime IT – Systemhaus
Vertreten durch Geschäftsleitung: Cenk Özdemir

Zentrale Betriebsstätte

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Hinweis

Bitte lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch, um eventuelle Missverständnisse von Anfang an auszuschließen. Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme bei Fragen bitte die oben angegebene E-Mail Adresse oder den postalischen Weg.

§1 Gültigkeit der Bestimmungen

Prime IT − Computer & Network Solutions (Anschrift wie oben), führt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform und sind nur nach schriftlicher Anerkennung durch Prime IT − Computer & Network Solutions gültig.

§2 Vertragsabschluß

Angebote (auch Notierungen einer Standardpreisliste) sind stets freibleibend. Aufträge sind nur mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung per Post oder E-Mail zu den Bedingungen dieser AGB von Prime IT − Computer & Network Solutions rechtsgültig. Mündliche Nebenabreden,  Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung per Post. Erfolgt die Auftragserteilung nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Vorlage des Angebots, hat Prime IT − Computer & Network Solutions mit der Auftragserteilung das Recht zur Nachkalkulation. Leistungen, die das Unternehmen von Zulieferern zukauft, werden erst unmittelbar vor dem Produktionsbeginn beauftragt.

Kommt es bei der Auftragserteilung zu Preiserhöhungen gegenüber dem Angebot, so werden diese dem Auftraggeber weiter berechnet. Werden vom Auftraggeber zur gelieferten Leistung zusätzliche Alternativen und/oder Ergänzungen gewünscht, wird diese Zusatzleistung auf der Grundlage des Angebots nach Umfang und Aufwand gesondert berechnet. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweilig geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

§3 Terminabsprachen

Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen.
Ansonsten trifft die normale Terminregel in Kraft. Diese ist von Projekt zu Projekt verschieden.

§4 Liefertermine

Liefertermine bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Der Auftraggeber ist deshalb verpflichtet Nachbesserungen und Änderungen klarer und deutlich verständlicher Form für Prime IT − Computer & Network Solutions zur Verfügung zu stellen bis diese erledigt wurden. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.

§5 Verbindlichkeit einer Bestellung

Für einen postalisch, per E-Mail und bei Besprechungsterminen vom Auftraggeber schriftlich erteilten Dienstleistungsauftrag
an Prime IT − Computer & Network Solutions wird dem Auftraggeber per E-Mail eine Bestätigung zugesandt. Diese Bestätigung hat der Auftraggeber auszudrucken und den Inhalt auf Richtigkeit zu überprüfen. 

Damit eine Bestellung voll rechtsgültig ist, muss die Auftragsbestätigung per Post oder per E-Mail vom Auftraggeber und von Prime IT − Computer & Network Solutions unterschrieben vorliegen. Dem Auftraggeber ist es somit freigestellt auf welchem Wege die Bestellung mit Prime IT − Computer & Network Solutions abgewickelt wird.

Der vereinbarte Preis ist bei Erstbestellung per Vorkasse zu entrichten. Wenn jedoch eine Teilzahlung vereinbart werden soll, muss dies gesondert mit Prime IT − Computer & Network Solutions vereinbart werden.

§6 Auftragsablauf und Garantievereinbarung

Nach Erhalt der Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nimmt Prime IT − Computer & Network Solutions die Arbeit an dem erteilten Dienstleistungsauftrag auf und erstellt innerhalb der vereinbarten Frist (ohne genaue Termin-Vereinbarung: innerhalb von maximal 14 Arbeitstagen) einen entsprechenden Musterentwurf.

Webseiten werden dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber hat das Recht, nach Einsichtnahme des ersten Entwurfs, Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen. Nachträglich darüber hinausführende Änderungswünsche bewirken eine entsprechende Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis der aktuellen Preisliste.

§7 Pflichten und Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für den Auftrag zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende
Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen.

Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt Prime IT − Computer & Network Solutions von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Prime IT − Computer & Network Solutions stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Der Auftraggeber hält uns diesbezüglich in jeder Richtung schad- und klaglos, insbesondere für Forderungen Dritter inklusive Forderungen von Copyright- und ähnlichen Organisationen, sowie etwaigen Anwalts- und Gerichtskosten, die sich aus einer behaupteten oder tatsächlichen Verletzung von derartigen Rechten ergeben. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags von uns hergestellten Materialien (u.a. Fotografien, Bildern, Filme, Grafiken, Layouts, Tonaufnahmen, Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen) nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden.

Der Auftraggeber verpflichtet sich Arbeitsproben, Beispielgrafiken, Piktogramme und deren Entwürfe oder auch Schriftmuster etc., die während der Zusammenarbeit mit Prime IT − Computer & Network Solutions entstehen, nicht ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung von Dritten oder persönlich gefertigten Produkten, Entwürfen, oder Leistungen weiter zu nutzen oder auf deren digitalen Grundlage erweitert oder verändert zu verwenden. Das Urheberrecht dieser Werksbestandteile verbleibt bei Prime IT – Computer & Network Solutions oder ggf. auch bei ausgewiesenen Dritten. Die Lizensierung aller Inhalte der erbrachten Dienstleistungen kann ausschließlich innerhalb einer gesonderten Vereinbarung erworben, berücksichtigt und ausgewiesen werden.

§8 Vergütung

Die Vergütung für die erbrachten Leistungen (Entwürfe, Reinzeichnungen, Programmierung etc.), sowie Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage eines schriftlichen Angebots von Prime IT − Computer & Network Solutions.

§9 Fälligkeit der Vergütung, Abnahme

Während der Fertigstellungsphase ist Prime IT − Computer & Network Solutions berechtigt, dem Auftraggeber eine Testumgebung zugänglich zu machen um Fehler frühzeitig zu erkennen. Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel ist von maximal zwei Arbeitswochen, d.h. 10 Arbeitstagen, auszugehen) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

Sofern eine Abnahme nach maximal 10 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen, es bestehen dann keinerlei Änderungsrechte für den Kunden.

Eine Nichtabnahme unser Nachtbesserungsentwürfe, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h. Prime IT − Computer & Network Solutions behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung. Prime IT − Computer & Network Solutions stellt nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber, wenn nicht eine Vorkassenzahlung erfolgt ist, eine entsprechende Abschlussrechnung aus. Bei Zahlungsverzug kann Prime IT − Computer & Network Solutions Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt – wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

§10 Zahlungsbedingungen

Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend der jeweils gültigen Preisliste, abgegebener individueller Angebote oder getroffener, schriftlicher Sondervereinbarungen per Vorkasse innerhalb von 10 Tagen ab Vertragsabschluss rein netto ohne Abzüge fällig, sofern keine Teilzahlung vereinbart wurde. Bei vereinbarter Teilzahlung ist Prime IT − Computer & Network Solutions während der Erstellungsphase berechtigt, prozentuale Anteile des
Gesamtbetrages zu verlangen bis die Fertigstellungen im Verhältnis zum Gesamtbetrag gleichgestellt sind.

§11 Gewährleistung, Mängel, Korrekturen

Korrekturen und Änderungen, soweit sie 10% der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, sind in den pauschalen Angebotspreisen enthalten. Prime IT − Computer & Network Solutions verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. Insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

Prime IT − Computer & Network Solutions verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern eine Ersatzdienstleistung im angemessenen Betragsrahmen verlangen.

Beanstandungen, gleich welcher Art sind innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Prime IT − Computer & Network Solutions geltend zu machen. Danach gilt das Werk als frei von Mängeln angenommen.

§12 Haftungsbeschränkungen

Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Tätigkeit und Erstellung von Projekten durch einen anderen Dienstleister als Prime IT − Computer & Network Solutions wird von dem Kunden getragen. Der Kunde stellt Prime IT − Computer & Network Solutions von Ansprüchen Dritter frei, wenn dieser auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden ihre Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat.

Absatz 12.1

Erachtet Prime IT − Computer & Network Solutions für die durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach Abstimmung die Kosten.

Absatz 12.2

Schadensersatzansprüche gegen Prime IT − Computer & Network Solutions sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Prime IT − Computer & Network Solutions selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Schadensersatzansprüche ohne rechtsgültigen, vom Auftraggeber und Prime IT − Computer & Network Solutions unterschriebenen Vertrag sind ebenfalls ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für den Webdesigner zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

Absatz 12.3

Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches.

Absatz 12.4

Der Höhe nach ist die Haftung der auftragsausführende/n Person/en (z.B.: Web-/Grafikdesigner und/oder Entwickler) beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser arttypischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit bei Vermögensschäden der Art nach auf vorhersehbare, unmittelbare Schäden, der Höhe nach auf 50% der Auftragssumme netto beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Fertigstellung. Nach Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber Prime IT − Computer & Network Solutions wegen eines Mangels nur in Anspruch nehmen, sofern die Prime IT − Computer & Network Solutions diesen Mangel arglistig verschwiegen hat. Bei Erhalt der Zugangsdaten, Zugang für den Auftraggeber auf die Originalversion, und nach Installation des Projektes außerhalb der Testumgebung von Prime IT − Computer & Network Solutions erlischt jeglicher Anspruch auf Nachbesserung und Schadensersatzanspruch gegen Prime IT − Computer & Network Solutions. Prime IT − Computer & Network Solutions haftet nicht für Schäden, die durch Fremdprogramme und Einfluss durch den Auftraggeber verursacht worden sind.

Absatz 12.5

Die Haftung des Webdesigners für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

Absatz 12.6.

Erfüllungsort-Gerichtsstand
Bei Streitigkeiten, auch soweit sie die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen betreffen, ist der Gerichtsstand Memmingen. Die Geltung des einheitlichen internationalen Kaufrechts (EKG, EKAG, jeweils vom 17.7.1973) wird ausgeschlossen.

§13 Datensicherheit

Der Auftraggeber spricht Prime IT − Computer & Network Solutions von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an uns – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her.

§14 Schlussbestimmungen

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstvnden, dass Prime IT − Computer & Network Solutions die für den Auftraggeber erstellten Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf als “Referenz” in seinen öffentlichen Galerien auf der Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis seiner Arbeiten verwenden darf.

Weiterhin stimmt der Auftraggeber zu, dass sein Firmenname, ggf. mit URL, in die von Prime IT − Computer & Network Solutions ebenfalls für Werbezwecke verwendete Kundenliste aufgenommen werden darf. Ausgeschlossen von dieser Regelung bleiben Projekte, die Prime IT − Computer & Network Solutions im Rahmen für Agenturen ausführen, die wiederum als Wiederverkäufer auftreten und Prime IT − Computer & Network Solutions um Anonymität bzw. Kundenschutz bitten.

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz von Prime IT − Computer & Network Solutions (siehe oben). Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§15 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten oder eine Regelungslücke. Diese AGBs können noch durch fachspezifische AGBs ergänzt werden.

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